Saisonale Sicherheit
Winterdienst in Hagen und Umgebung
Schnee und Glätte bringen Eigentümer in eine schwierige Lage. Die Verkehrssicherungspflicht gilt jeden Tag, oft schon vor 7 Uhr morgens. ACC Gebäudereinigung übernimmt den kompletten Räum- und Streuservice für Gehwege, Hauseingänge, Parkplätze und Zufahrten. Wir arbeiten zuverlässig und dokumentieren jeden Einsatz, damit Sie im Schadensfall abgesichert sind.
Was wir im Winter übernehmen
Schneeräumen vor 7 Uhr
Gehwege, Hauseingänge und Zufahrten sind morgens frei. Wir starten je nach Witterung bereits in der Nacht, damit Anwohner und Mitarbeiter sicher zur Tür kommen.
Streuen gegen Glätte
Wir streuen mit den von der jeweiligen Kommune zugelassenen Mitteln. Splitt, Sole oder Granulat, je nach Vorgabe und Bedarf.
Wiederholräumen bei Dauerschneefall
Ein einmaliger Einsatz reicht selten. Wir kommen bei anhaltendem Niederschlag mehrfach, ohne dass Sie nachfragen müssen.
Parkplätze und Tiefgaragenzufahrten
Auch große Flächen halten wir frei. Für Gewerbeobjekte, Tiefgaragenrampen und Logistik-Zufahrten setzen wir maschinelle Räumtechnik ein.
Bereitschaft per Vertrag
Sie schließen einmal einen Vertrag, wir kümmern uns die gesamte Wintersaison um die Verkehrssicherungspflicht.
Dokumentation für die Versicherung
Auf Wunsch protokollieren wir jeden Einsatz mit Datum, Uhrzeit und Wetterlage. Bei Sturzunfällen haben Sie damit den Nachweis Ihrer Sorgfaltspflicht.
Verkehrssicherungspflicht ernst nehmen
Wer haftet, schläft im Winter schlecht. Wir übernehmen das.
Stürzt ein Fußgänger auf nicht geräumtem Bürgersteig, haftet in der Regel der Eigentümer. Die Beweislast liegt bei Ihnen. Ohne lückenlose Dokumentation des Räumens und Streuens wird es vor Gericht schnell unangenehm.
Mit unserem Saisonvertrag übertragen Sie die Pflicht auf uns. Wir starten frühmorgens, fahren bei Dauerschneefall mehrfach, dokumentieren jeden Einsatz mit Uhrzeit, Wetter und Wegestrecken. Im Streitfall haben Sie den Nachweis Ihrer Sorgfaltspflicht.
Für Hausverwaltungen erstellen wir auf Wunsch monatliche Sammelnachweise nach Liegenschaft. Das spart Aufwand bei der Abrechnung gegenüber Eigentümern.
FAQ
Fragen zum Winterdienst
Alle Antworten auf einen Blick.
Bis wann muss morgens geräumt sein?
In den meisten Kommunen in NRW ab 7 Uhr werktags und ab 8 oder 9 Uhr an Sonn- und Feiertagen. Wir orientieren uns an den lokalen Satzungen Ihres Standorts.
Wer haftet, wenn jemand stürzt?
Mit einem Winterdienstvertrag geht die Verkehrssicherungspflicht auf uns über, soweit wir vertraglich beauftragt sind. Wir sind haftpflichtversichert und dokumentieren jeden Einsatz.
Sind Salz und Streumittel inklusive?
Ja. Material, Lagerung und fachgerechte Anwendung sind im Pauschalpreis enthalten. Sie haben keinen logistischen Aufwand.
Wie schnell können Sie übernehmen?
Neuverträge nehmen wir bis Mitte November für die laufende Saison an. Kurzfristige Einsätze während eines bestehenden Wintereinbruchs nach Verfügbarkeit.
Lässt sich der Winterdienst mit Treppenhausreinigung kombinieren?
Ja, häufig gebuchte Kombination. Wir wickeln beides aus einer Hand ab, eine Rechnung, ein Ansprechpartner.
Jetzt anfragen
Geräumt, gestreut, dokumentiert. Bereit ab dem ersten Schneefall.
Wir besichtigen Ihre Flächen vorab und erstellen ein faires Saisonangebot, mit allen Materialkosten inklusive.


